Verfahren sistiert (act. 8/6). Nachdem eine vom kantonalen Personalamt angeordnete vertrauensärztliche Abklärung am 16. September 2014 zum Schluss gekommen war, zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit von K.__ sei eine umfassende Untersuchung durch eine externe Stelle zwingend (act. 8/7), hob das Bildungsdepartement am 8. Januar 2015 die Sistierung der Administrativuntersuchung auf (act. 8/9). Am 19. August 2015 beauftragte das Bildungsdepartement G.__ mit der Durchführung der Administrativuntersuchung gegen R.__ und K.__. Der Auftrag umfasste die Beantwortung der folgenden Fragen (act. 8/37): " a) Administrativuntersuchung gegen R.__