A. K.__ war ab 1991 Mathematiklehrer an der Kantonsschule X.__. Von 2001 bis Sommer 2020 war R.__ Rektor der Kantonsschule X.__. Das Arbeitsverhältnis mit K.__, welcher von Februar 2014 bis April 2016 wegen Krankheit arbeitsunfähig war, wurde mit Schreiben vom 27. April 2016 auf den 31. Juli 2016 gekündigt. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist zusammen mit weiteren personalrechtlichen Fragen Gegenstand eines anderen Verfahrens (vgl. K 2015/3, K 2017/3).