Weil ihr einziger Verwaltungsrat vom Betreibungsbeamten zudem ausdrücklich auf die von der GVA in Aussicht gestellte Versicherungs dürfen, dass der Schaden bezahlt werde. Aufgrund der Ausführungen des Kommissionspräsidenten genüge es, dass sie "achtenswerte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gründe" nachweise, weil das an der Gleichstellung interessierte Betreibungsamt O. verhindert gewesen sei, die Ansprüche selbst geltend zu machen.