A./ Am Fabrikationsgebäude Nr. xxxx auf dem Grundstück Nr. yyyy entstand am 19. Juli 2001 ein Brandschaden. Der Schadenexperte schätzte ihn am 20. August 2001 auf Fr. 27'100.-- (inkl. Nebenleistungen). Am 24. August 2001 anerkannte die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (abgekürzt GVA) gegenüber dem Betreibungsamt O. eine Netto-Schadensumme von Fr. 26'800.--. Die B. AG stellte dem Schadenexperten am 12. Juli 2002 eine Abrechnung für Instandstellungsarbeiten im Betrag von Fr. 60'554.75 zu und ersuchte um Bezahlung des Betrags. Am 26. Juli 2002 teilte die GVA der B. AG mit, zum Zeitpunkt des Schadenereignisses sei die Erbengemeinschaft H. B. Grundeigentümer gewesen.