Zustellung dieses Entscheides an: – den Beschwerdeführer – die Vorinstanz – die Beschwerdegegner (durch Rechtsanwalt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte lic. iur. X.) am: Rechtsmittelbelehrung Gegen dieses Urteil kann nach Art. 73 StHG innert dreissig Tagen seit der Eröffnung Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, erhoben werden. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/10