d BGBB), hat der Steuergesetzgeber eine zusätzliche Voraus-sezung statuiert, um den Kreis der Grundstücke, die zum Ertragswert besteuert werden, einzuschränken. Die Kommentierung erörtert demgegenüber nur den Anwendungsbereich des BGBB, welches auf die flächenmässig überwiegende landwirtschaftliche Nutzung abstellt, die für die Unterstellung unter das BGBB entscheidend ist. Dies bedeutet aber nicht, dass dasselbe Kriterium bei der Beurteilung der überwiegenden Nutzungsart in steuerrechtlicher Hinsicht massgebend ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte