Im Vordergrund stehe die Qualität des Bodens, dessen Nutzen für die Landwirtschaft, Topographie, Zugänglichkeit und Ausmass des landwirtschaftlich nutzbaren Teils. Nicht ins Gewicht fallen dürfe der geldmässige Wert des nichtlandwirtschaftlich nutzbaren Teils, überwiege dieser doch in aller Regel zum vornherein.