Die Verwaltungsrekurskommission hiess den Rekurs mit Entscheid vom 26. Februar 2004 teilweise gut. Sie reduzierte die Aufrechnung für private Fahrten mit dem © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Geschäftswagen, bestätigte aber die Aufrechnung der Spesenentschädigung von Fr. 4'000.--. Ausserdem gab sie dem Antrag statt, die Liegenschaft zum Ertragswert anzurechnen. Dementsprechend wurden die Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. xxxxx.-- und ohne steuerbares Vermögen veranlagt.