A./ H. F. ist Eigentümer der Liegenschaft Grundbuch Nr. xxx in Y., bestehend aus einem Wohnhaus, einem Schweinestall und 4'193 m2 Bodenfläche. Er hatte das Grundstück am 23. Dezember 1999 von seiner Mutter übernommen. Die Liegenschaft war am 14. Dezember 1999 mit einem Verkehrswert von Fr. 521'000.-- und einem Ertragswert von Fr. 304'000.-- als landwirtschaftliches Grundstück geschätzt worden. Der Mietwert des Wohnhauses beträgt Fr. 17'812.-- und jener des Schweinestalls Fr. 9'600.--. Das Haus wird von den Eheleuten H. und B. F. als Eigenheim genutzt; der Schweinestall mit Raum für 265 Tiere ist verpachtet. H. F. ist als .... in unselbständiger Stellung tätig.