In der Buchhaltung der Kollektivgesellschaft ist ein Darlehen der Mutter aufgeführt. Es wäre im vorliegenden Fall widersprüchlich, einen geringfügig unter dem Mietwert liegenden tatsächlichen Mietertrag steuerlich nicht anzuerkennen und den amtlichen Mietwert aufzurechnen, gleichzeitig aber beim Darlehen den Verzicht auf eine Verzinsung unberücksichtigt zu lassen. Dies käme einem Methodendualismus gleich, der aus dem Blickwinkel des Willkürverbots problematisch erschiene. Für das Darlehen wäre damit ein Zins anzurechnen, um einen unzulässigen Methodendualismus zu eliminieren.