Ein Mietzins von knapp Fr. 1'000.-- pro Monat kann jedenfalls für eine 3-Zimmer-Wohnung nicht als offensichtlich zu niedrig bezeichnet werden. Somit ist davon auszugehen, dass der Mietwert den tatsächlich erzielten Mieteinnahmen entspricht. Die Beschwerde ist somit auch in diesem Punkt gutzuheissen.