b) Die Beschwerdeführer weisen Mieteinnahmen aus der Vermietung der Wohnung an die Mutter des Steuerpflichtigen im Betrag von Fr. 9'600.-- pro Jahr bzw. Fr. 800.-- pro Monat aus. Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, der angemessene Mietwert betrage Fr. 11'500.--. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Nach Art. 34 Abs. 2 StG entspricht der Mietwert dem mittleren Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend vermietet oder verpachtet werden.