© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte die verbuchten Mietzinsen nicht unter dem Marktniveau lägen. Entscheidend sei vielmehr, dass die Pflichtigen als einzige Teilhaber der Kollektivgesellschaft gleichzeitig auch Miteigentümer je zur Hälfte des fraglichen Grundstücks seien.