Für Liegenschaften mit einem amtlichen Verkehrswert bis zu Fr. 200'000.-- betrage damit der steuerbare Mietwert maximal Fr. 11'500.--. Im übrigen deute auch die Schätzung vom 10. Juni 2003 mit einem Mietwert von Fr. 11'625.-- darauf hin, dass der Mietwert von Fr. 13'500.-- gemäss amtlicher Schätzung von 1993 zu hoch sei. Dementsprechend seien Fr. 11'500.-- als steuerbare Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen zu berücksichtigen.