betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern 2001 hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ Die in A. wohnhaften Eheleute D. und O. R. bilden zusammen die Kollektivgesellschaft "Architekturbüro D. R. & Partner" und sind als Architekten selbständig erwerbstätig. Sie sind je zur Hälfte Miteigentümer verschiedener Grundstücke der zu Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft X-strasse 26 in A., nämlich einer selbstbewohnten 4-Zimmer-Wohnung (Grundstück Nr. 40619) samt zwei Garageplätzen (Grundstücke Nrn.