2./ Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2'000.-- trägt zufolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege der Staat. Auf die Erhebung wird vorläufig verzichtet. 3./ Der Anspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistands gegenüber dem Staat aus der Vertretung im Beschwerdeverfahren beträgt Fr. 1'500.-- (zuzüglich MWSt). V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Zustellung dieses Entscheides an: – den Beschwerdeführer (durch Rechtsanwalt lic. iur. Christian Boll, 9050 Appenzell) – die Vorinstanz © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte am: Rechtsmittelbelehrung: