Die Distanz zwischen Nigeria und der Schweiz ist auf dem Luftweg relativ einfach zu überwinden. Sodann ist die Feststellung der Vorinstanz unbestritten geblieben, dass der Beschwerdeführer während seines Aufenthalts in der Schweiz immer wieder für Besuche in seine Heimat zurückgekehrt ist. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte