Gemäss Entscheid des Eheschutzrichters vom 28. Januar 2004 wurde ihm in der Folge Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt, wobei die Politische Gemeinde W. am 6. Dezember 2002 die Bevorschussung der Kinderalimente und das Inkasso der Frauenalimente bis zur Aufhebung des Scheidungsverfahrens am 14. März 2003 übernahm. Aus dem Entscheid des Eheschutzrichters vom 27. Januar 2004 ergibt sich weiter, dass der Beschwerdeführer ausgesteuert worden ist und kein Einkommen mehr erzielt.