Der Entscheid wird im wesentlichen damit begründet, der Rekurrent berufe sich in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Ehe mit C.S., um seinen Verbleib in der Schweiz zu sichern. Sodann könne er eine Beziehung zu J. im Rahmen von Besuchs- und Ferienaufenthalten von Nigeria aus aufbauen und pflegen, zumal er während seines Aufenthalts in der Schweiz immer wieder für Besuche nach Nigeria zurückgekehrt sei.