Das Gericht habe vorsorgliche Massnahmen betreffend Unterhalt und Alimente getroffen. Am 14. August 2003 teilte das Ausländeramt A.D. mit, es beabsichtige, das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abzuweisen, und gewährte ihm das rechtliche Gehör. Am 17. November 2003 wies das Ausländeramt das Gesuch ab und ordnete an, A.D. habe den Kanton St. Gallen bis 26. Januar 2004 zu verlassen. B./ Gegen die Verfügung des Ausländeramtes vom 17. November 2003 erhob A.D. am 2. Dezember 2003 Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement. Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und dem Gesuch um Verlängerung der