Am 16. August 1999 wurde A.D. im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, bevor das Bundesamt für Flüchtlinge am 16. November 2000 das Asylgesuch abwies. Am 5. Oktober 2001 wurde der Sohn J. geboren, der über das Schweizer Bürgerrecht verfügt.