hat das Verwaltungsgericht festgestellt: A./ A.D., geboren am 9. September 1969, Staatsangehöriger von Nigeria, reiste am 12. August 1996 illegal in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Gemäss Schreiben des Ausländeramtes an die Polizeistation Gossau vom 15. August 2002 wurde der Reisepass durch die Flughafenpolizei als Fälschung erkannt. Am 2. Juli 1999 heiratete A.D. die in B. wohnhafte Schweizer Bürgerin C.S., geboren am 26. Januar 1962, die zwei Söhne aus erster Ehe hat. Am 16. August 1999 wurde A.D. im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, bevor das Bundesamt für Flüchtlinge am 16. November 2000 das Asylgesuch abwies.