Entscheid Verwaltungsgericht, 18.05.2004 Ausländerrecht. Art. 8 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101) und Art. 13 Abs. 1 BV (SR 101). Die Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines nicht sorgeberechtigten Ausländers, der sich auf die familiäre Bindung zu seinem Sohn mit Schweizer Bürgerrecht beruft, ist zulässig. Es liegt auch kein Härtefall im Sinn der Weisungen und Erläuterungen über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarkt des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung vor (Verwaltungsgericht, B 2004/42). Urteil vom 18. Mai 2004