© Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte der Lage sei, einer Arbeit nachzugehen. Der Götti von I. habe die äusserst prekäre familiäre Situation erkannt und sei mit den leiblichen Eltern übereingekommen, ihren älteren Sohn zu adoptieren. Sein Wunsch sei es nun, seinen