Der Beschwerdeführer beruft sich sodann darauf, die Adoption von I. liege in den persönlichen Verhältnissen der leiblichen Eltern begründet. Diese seien in verschiedener Hinsicht nicht mehr in der Lage, für ihren Sohn zu sorgen. Einem nicht unterzeichneten Dokument vom 15. Januar 2003 kann entnommen werden, der Vater I.s befinde sich in einem schlechten psychischen und physischen Zustand. Sodann sei er arbeitslos und stecke in äusserst grossen finanziellen Schwierigkeiten. Auf Grund seiner massiven Beschwerden finde er keine Stelle, weil er objektiv gar nicht mehr in