Am 17. März 2003 reichte der Beschwerdeführer wohl eine Bescheinigung des Bürgermeisters von Vesta und eine Bestätigung der Anstalt für Beschäftigung der Republik Mazedonien vom 10. März 2003 ein, wonach der Vater von I. arbeitslos ist und von Sozialhilfe lebt. Sodann nannte er einen nicht näher bezeichneten Zeugen, N. K., © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte