B./ Am 17. Juni 2003 erhob I.K. gegen die Verweigerung des Nachzugs von I. Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement. Das Justiz- und Polizeidepartement hat den Rekurs am 8. Dezember 2003 abgewiesen. Die Rekursinstanz anerkannte die Adoption ebenfalls, begründete ihren Entscheid indessen im wesentlichen damit, für eine Aenderung der bisherigen Betreuungsverhältnisse seien keine überwiegenden familiären Interessen ersichtlich und die Fortführung und Pflege der bisherigen Beziehung sei gewährleistet. Mit der Adoption sei nicht in erster Linie das familiäre Zusammenleben mit I. bezweckt worden.