Mit Verfügung vom 2. Juni 2003 wies das Ausländeramt das Gesuch um Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für I. ab. Der Entscheid wurde im wesentlichen damit begründet, die in Mazedonien erfolgte Adoption sei wohl anzuerkennen, das Gesuch erweise sich indessen als rechtsmissbräuchlich, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt sei, um dem nachzuziehenden Kind kurz vor Erreichen der Mündigkeit den Aufenthalt in der Schweiz zu verschaffen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte