g) Beim Kriterium Termine erhielt die Beschwerdeführerin vier Punkte, während der Beschwerdegegnerin das Maximum von fünf Punkten zugestanden wurde. Die Beschwerdeführerin macht geltend, es sei für sie selbstverständlich, dass sämtliche Termine eingehalten würden. Es sei nicht bekannt, was den Gemeinderat zum Punktabzug bewogen habe. In der vorinstanzlichen Vernehmlassung wird dazu ausgeführt, beim Abwasserkanal Langenegg habe die W. Kressig AG den Belag für die Bischof Bauunternehmung AG eingebaut. Die Ausführung sei erst nach zweimaliger Aufforderung durch die Bauleitung erfolgt.