Darin kann die Anzahl der Mitarbeiter liegen, aber auch die Struktur und die Ausbildung der Belegschaft. Inwiefern das Mitarbeiterpotential der Beschwerdegegnerin höher zu bewerten ist als jenes der Beschwerdeführerin, lässt sich den Akten und den Eingaben der Verfahrensbeteiligten nicht entnehmen, zumal wie erwähnt die Gesamtzahl der Mitarbeiter für das kleine Bauvorhaben irrelevant ist und eine Berücksichtigung dieses Kriteriums in der Einladung nicht vorgesehen war.