l VöB gesondert aufgeführtes Zuschlagskriterium. Es ist daher nicht zulässig, dieses Kriterium als Unterkriterium der Qualifikation einer Unternehmung zu würdigen, zumindest dann nicht, wenn in der Ausschreibung oder Einladung nicht klar darauf hingewiesen wird. Unklar ist ausserdem, welche Kriterien als "Mitarbeiterpotential" gewürdigt wurden. Darin kann die Anzahl der Mitarbeiter liegen, aber auch die Struktur und die Ausbildung der Belegschaft.