Bei der Beschwerdegegnerin bilde einzig die E. Weber AG Fachpersonal aus. Wenn beide Firmen derart schlecht wären, wie dies von der Vorinstanz beurteilt worden sei, hätten sie es wohl kaum geschafft, 33 bzw. 43 Jahre zu bestehen. Es werde deshalb auch in diesem Punkt die maximale Bewertung von 15 Punkten gefordert. Die Vorinstanz wendet dagegen ein, die Bewertung der Firmen sei aufgrund des Mitarbeiterpotentials und der Verhältnisse der Lehrlinge bezogen auf die Mitarbeiterzahl erfolgt. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte