Die Vorinstanz wendet dagegen ein, die Einladung zur Offertstellung bedeute nicht gleichzeitig, dass alle eingeladenen Unternehmungen gleich qualifiziert seien. Zur Zeit der Einladung sei auch nicht klar gewesen, welche Unternehmungen sich zusammen als ARGE bewerben würden. Die E. Weber AG sei ISO-zertifiziert und baue seit Generationen Beläge ein. Ebenfalls sei die Belagsaufbereitung zertifiziert und garantiere eine hochstehende Materiallieferung. Die Schällibaum Bau AG und die Gebrüder Alpiger AG würden die grössere Erfahrung im Tiefbau- und Strassenbereich als die Bischof Bauunternehmung AG aufweisen.