34 Abs. 2 VöB aufgeführt. Es handelt sich um Qualität, Termin, Garantie- und Unterhaltsleistungen, Kundendienst, Betriebskosten, Innovationsgehalt, Aesthetik, Umweltverträglichkeit, Erfahrung sowie Sicherung des Ausbildungsstandes einer Berufsgattung (Art. 34 Abs. 2 lit. a bis l VöB). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte