Die Vernehmlassungen der Vorinstanz und der Beschwerdegegnerin wurden der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme übermittelt. Mit Eingabe vom 25. Mai 2004 beantragt die Beschwerdeführerin, die Vergabeverfügung sei aufzuheben und die Kriterien seien neu zu bewerten, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Vorinstanz verzichtete auf eine weitere Stellungnahme, während die Beschwerdegegnerin mit Vernehmlassung ihres Rechtsvertreters vom 7. Juni 2004 an ihren Begehren festhielt. Auf die einzelnen von den Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge vorgebrachten Ausführungen wird, soweit wesentlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Darüber wird in Erwägung gezogen: