Bei der Bewertung erzielte diese Anbieterin 92,1 Punkte, während die ARGE Bischof/Kressig 85 Punkte und eine weitere Bewerberin 83,2 Punkte erzielten. Der Preis des Angebots der ARGE Bischof/Kressig betrug Fr. 103'603.05. B./ Mit Eingabe vom 4. März 2004 erhob die ARGE Bischof/Kressig Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, der Vergabeentscheid sei aufzuheben. In der Begründung der Beschwerde wird die Bewertung der Zuschlagskriterien Qualifikation, Firma, Kundendienst und Umweltaspekt angefochten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte