Allerdings stellt der Beschwerdeführer nicht in Abrede, dass er teilweise die Mädchen beim Gutnachtsagen noch zugedeckt hat, was wiederum auf seine Distanzlosigkeit hinweist. Nicht beantwortet werden muss des weiteren, ob der Beschwerdeführer in Lagern nicht an die Schlafzimmertüren geklopft und damit in Kauf genommen hat, dass Mädchen in Unterwäsche dastanden, was er in Abrede stellt, soweit es nicht darum gegangen sei, Ruhe und Ordnung herzustellen. Sein Kollege hat im November 2002 in diesem Zusammenhang immerhin ausgesagt, vor zwei oder drei Jahren seien die Mädchen seiner Klasse zu ihm gekommen und hätten ihm gesagt, der Beschwerdeführer tappe dauernd in ihr Zimmer.