© Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte neuer pädagogischer Erkenntnisse nicht mehr hätte einsetzten dürfen. Er sei bereit und gewillt, seine Lehrmethode aufgrund des verwaltungsrechtlichen Verfahrens gegen ihn, insbesondere der Aussagen der Schülerinnen und Schüler, neuen pädagogischen Erkenntnissen anzupassen und Defizite durch gezielte Weiterbildung zu beheben.