Verfahrensgrundsätze zu halten haben, welche den rechtsstaatlichen Prinzipien genügen. Die zum Teil mehrstündigen, nicht einzeln, sondern als Gruppengespräche geführten Unterredungen der KIG/SPD, die zudem nicht protokolliert wurden, widersprechen in eklatanter Weise rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen. Die wiederholten Interventionen der KIG/SPD im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die dem Beschwerdeführer gegenüber gemacht wurden, waren zweifellos geeignet, spätere Schilderungen der Schülerinnen und Schüler zu beeinflussen (vgl. dazu Dittmann, a.a.O., S. 28 ff.). Nicht abgeschätzt werden kann indessen, inwiefern dies tatsächlich zutrifft.