cc) Es ergibt sich somit, dass weitgehend offen ist, wie die KIG/SPD durch wiederholte Kontaktnahmen mit Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten abgeklärt hat, ob und wenn ja wie der Beschwerdeführer Schülerinnen physisch allenfalls zu nahe getreten ist, zumal Auf-zeichnungen dazu gänzlich fehlen. Die sachgerechte Durchführung der primären Einvernahme von Kindern und ihre Dokumentation ist indessen von entscheidender Bedeutung. Was in dieser Phase versäumt und falsch gemacht wird, ist später nicht mehr aufzuholen (vgl. V. Dittmann, Zur Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, in: plädoyer 2/97, S. 35).