Ebenfalls am 6. Mai 2002 wurden schliesslich die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des Beschwerdeführers auf 7. Mai 2002 zu einem Elternabend eingeladen. Im Schreiben des Schulrats wird darauf hingewiesen, der Elternabend stehe unter Leitung einer Mitarbeiterin der KIG/SPD, die durch zwei weitere Fachkräfte vertreten sein werde. Der Schulrat werde teilnehmen, nicht aber der Beschwerdeführer. Das Schreiben enthält auch die Mitteilung, während der laufenden Woche finde kein Unterricht statt und für Auskünfte und Fragen könne man sich an die KIG/SPD oder an den Schulratspräsidenten wenden.