Sodann ergibt sich, dass die Schülerinnen bereits vor der polizeilichen Einvernahme im Mai 2002 von der KIG/SPD betreut und begleitet worden sind. Gemäss Polizeirapport vom 23. Mai 2002 ist eine Mitarbeiterin der KIG/SPD am 1. Mai 2002 "unangekündigt" mit den drei ehemaligen Schülerinnen des Beschwerdeführers, die ihn der sexuellen Belästigung bezichtigt hatten (............) "für eine kurze gegenseitige Information im Oberstufenzentrum" zusammengetroffen.