b) Der Beschwerdeführer macht zunächst geltend, bei der Würdigung der Aussagen seiner ehemaligen Schülerinnen und Schüler sei zu beachten, dass sie von der KIG/ SPD mehrfach befragt und auch psychologisch betreut worden seien, bevor eine erste fachgerechte Einvernahme erfolgt sei. Sodann seien über diese Kontaktnahmen keine Protokolle erstellt worden. Es bestehe eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Aktivitäten der KIG/SPD die nachfolgenden Aussagen der Schülerinnen und Schüler beeinflusst, wenn nicht gar verfälscht hätten. Weiter sei zu beachten, dass auch das Medienecho und die öffentliche Diskussion Einfluss auf die Aussagen der Schülerinnen und Schüler gehabt hätten.