Vertrauen in die Schule in untragbarer Weise zu untergraben (vgl. P. Hänni, Das öffentliche Dienstrecht der Schweiz, Zürich 2002, S. 406 mit Hinweis auf BGE 101 Ia 179 f.). Von besonderer Bedeutung ist die Charakterfestigkeit der Lehrkräfte auf dem Gebiet der Sexualität. In diesem Bereich können Fehlhandlungen und die Missachtung wichtiger Prinzipien bei den anvertrauten Jugendlichen zu schweren und dauernden persönlichen Problemen führen und die emotionale Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig beeinträchtigen (vgl. Hänni, a.a.O., S. 406).