Im Mai 2002 beauftragte das Untersuchungsamt die Kantonspolizei St. Gallen mit der Befragung der drei Oberstufenschülerinnen sowie aller Mädchen der Klasse von X. Y.. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen eröffnete ein Strafverfahren gegen X. Y.. Mit Verfügung vom 31. März 2003 hob das Untersuchungsamt das Strafverfahren gegen X. Y. betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht auf. Am 2. April 2003 wurde sodann auch das Verfahren betreffend sexuelle Belästigung zum Nachteil von Schülerinnen von X. Y. eingestellt.