Diese Regelung bezwecke unter anderem, das Verfahren möglichst einfach zu halten. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sei es kaum möglich, Aenderungen in den persönlichen und familiären Verhältnissen während des laufenden Jahres zu berücksichtigen und die damit zusammenhängenden Einkommensveränderungen zu ermitteln. Sodann sei unklar, welche Veränderungen während des Jahres berücksichtigt werden müssten. Die Berücksichtigung von Aenderungen erscheine © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte