Diese Aussagen bilden gewichtige Indizien für eine Scheinehe. Die Ehefrau war verschuldet, und seitens des Ehegatten wurden ihr finanzielle Leistungen zugesichert. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau hielten übereinstimmend fest, dass die Tante des Beschwerdeführers die Flugreise der Ehefrau nach Montenegro bezahlt habe. Demgegenüber bestritt die Tante, den Flug bezahlt zu haben, was angesichts der übereinstimmenden gegenteiligen Aussage der Eheleute nicht glaubhaft erscheint. Somit ist davon auszugehen, dass konkrete Leistungen seitens der Familie des Ehemannes erbracht wurden.