Gegenüber dem Ausländeramt bestätigte die Ehefrau, dass sie den Beschwerdeführer am 10. Januar 2002 in dessen Heimatstaat geheiratet habe und Mitte Februar 2002 von ihrem derzeitigen Lebenspartner schwanger geworden sei. Weiter führte sie aus, es sei ihr versprochen worden, dass ihr etwas entgegengekommen werde. Nicht gerade eine Abfindung, doch wenn sie irgendwann finanzielle Schwierigkeiten habe, würde sie unterstützt. Sie habe damals gegenüber der Polizei eine gewisse Summe an Schulden genannt, die ihr bezahlt worden sei. Soviel sie wisse, sei jedoch nichts bezahlt worden.