C./ Mit Eingaben vom 24. Februar und 5. März 2004 erhob H.H. durch seinen Rechtsvertreter Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, der angefochtene Rekursentscheid sei aufzuheben und es sei ihm der weitere Aufenthalt in der Schweiz zu gestatten und seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern, eventuell unter Bedingungen und Auflagen, eventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Prüfung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates. Der Beschwerdeführer bestreitet im wesentlichen, mit C. eine Scheinehe eingegangen zu sein.