Am 1. August 2002 verlegten die Eheleute H. ihren Wohnsitz von St. Gallen nach Abtwil (Gemeinde Gaiserwald). Am 21. November 2002 gebar die Ehefrau die Tochter A. In der Folge tätigte das Ausländeramt Ermittlungen wegen Vorliegens einer Scheinehe. Am 29. Januar 2003 focht H.H. seine Vaterschaft zum Kind seiner Ehefrau an. Mit Entscheid vom 2. April 2003 hiess das Bezirksgericht Gossau die Anfechtungsklage gut und beseitigte das durch die gesetzliche Vermutung begründete väterliche Kindesverhältnis von H.H. zur Tochter A. seiner Ehefrau rückwirkend auf den Zeitpunkt von deren Geburt.